Schulpflege
Patric Gross Präsidium, Finanzen AG Schulraumplanung |
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Carina Bertenghi |
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Martin Christen Informatik, Liegenschaften |
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Robert Letsch |
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Bettina Marti |
Gemäss § 42 Abs. 2 des Gemeindegesetzes (nGG) haben die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offen zu legen.
Zu melden sind Verbindungen nur so weit, als dies mit dem Sinn und Zweck der Norm vereinbar ist. Die Meldung irgendwelcher Bagatellbeteiligungen, bei welchen praktisch ausgeschlossen werden kann, dass diese das Abstimmungsverhalten eines Behördenmitglieds beeinflussen könnten, ist nicht notwendig.
Nachfolgend finden Sie die Interessenbindungen der Mitglieder der Schulpflege Unteres Rafzerfeld:
Drei Gemeinden. Unsere Schule.